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Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Regierung Hass im Netz entgegenwirken. Dazu gehören auch neue Auflagen für Betreiber großer Kommunikationsplattformen, über die der Verfassungsausschuss bereits diese Woche beraten wird.

Konkret geht es etwa um ein wirksames Beschwerdeverfahren für NutzerInnen, die mit Beleidigungen, Bloßstellungen, Falschinformationen, Gewaltdrohungen oder anderen strafrechtlichen Delikten konfrontiert sind, und damit in Zusammenhang stehende Lösch- und Meldepflichten für Plattformbetreiber. Zum besseren Schutz von Opfern von Hass im Netz hat die Regierung außerdem ein Hass-im Netz-Bekämpfungsgesetz vorgelegt, das dem Justizausschuss zugewiesen wurde.
Mit einem Bündel an Maßnahmen will die Regierung Hass im Netz entgegenwirken. Dazu gehören auch neue Auflagen für Betreiber großer Kommunikationsplattformen, über die der Verfassungsausschuss bereits diese Woche beraten wird.
Ausschuss (NR)
- 20.11.202164. Sitzung des Nationalrates: Zuweisung an den Justizausschuss
- 26.11.2021Justizausschuss: auf Tagesordnung in der 6. Sitzung des Ausschusses
- 26.11.2021Antrag auf Annahme des unveränderten Gesetzesvorschlags
Getrennte Abstimmung (mit wechselnden Mehrheiten
(dafür: ÖVP, SPÖ, Grüne, dagegen: FPÖ, NEOS bzw.
dafür: ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS, dagegen: FPÖ)) - 26.11.2021Justizausschuss: Bericht 516 d.B.
Stellungnahmen während Ausschuss (NR) zu
66 Stellungnahmen gefunden
Datum | von | Betreff |
---|---|---|
22.10.2020 | Datenschutzrat | 66/SN-48/ME |
21.10.2020 | Bundesarbeitskammer (AK Österreich) | 65/SN-48/ME |
15.10.2020 | Dimitrov, Dimitar „Wikimedia (Free Knowledge Advocay Group EU) | 65/SN-48/ME |